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Antrag Freistellungsauftrag
Bitte beachten Sie: Für die Erteilung von Freistellungsaufträgen ab dem 1.1.2011 gelten
neue gesetzliche Anforderungen. Freistellungsaufträge, die nach dem 31.12.2010 erteilt
werden, sind nur wirksam, wenn Sie Ihre Steuer-Identifikationsnummer angeben. |