Ein Todesfall ist eine große Belastung für eine Familie. Neben dem persönlichen Verlust und der Trauer muss sich nicht nur um die Bestattung gekümmert werden, sondern auch der Nachlass muss geregelt werden.
Erben und vererben - so sind Sie richtig vorbereitet
Was können Sie selbst zu Lebzeiten tun?
Mit der richtigen Vorsorge können Sie bereits zu Lebzeiten alles vorausplanen und so für später alles in geregelten Bahnen hinterlassen. Lassen Sie uns gemeinsam eine Vorsorgestrategie angepasst an Ihre individuellen Bedürfnisse erarbeiten. Erfahren Sie hier mehr zu wichtigen Themen wie Vollmachten und Nachlass.
Welche Vollmachten sind notwendig, damit Ihre eigenen Interessen im Ernstfall gewahrt bleiben?
Bankvollmacht zu Lebzeiten und über den Tod hinaus
Mit der generellen Bankvollmacht ermächtigen Sie eine Person Ihres Vertrauens, für alle bestehenden und zukünftigen Konten und Depots bei der PSD Bank Nürnberg Bankgeschäfte in Ihrem Namen vorzunehmen. Die Vollmacht wird auf dem bankeigenen Vordruck erteilt und erlischt nicht mit dem Tod.
Alternativ: Bankvollmacht nach dem Tod
Ebenso kann eine Vollmacht auf den Todesfall erteilt werden. Dann wird die Vollmacht erst mit dem Tod des Vollmachtgebers wirksam. In diesem Fall kann der Bevollmächtigte den Vollmachtgeber vor dessen Tod noch nicht vertreten. Die Vollmacht wird auf dem bankeigenen Vordruck erteilt und ermöglicht es einer Person Ihres Vertrauens, nach Ihrem Tod finanzielle Dinge zu regeln.
Eine notarielle Generalvollmacht ermöglicht es einer oder mehreren Personen Ihres Vertrauens, Dinge zu regeln, die über Bankgeschäfte hinausgehen. Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von allen Angelegenheiten, bei denen Vertretung rechtlich zulässig ist, ohne dass dabei auf einzelne Befugnisse eingegangen werden muss. Die Vollmacht muss im Außenverhältnis unbeschränkt sein.
Eine Vorsorgevollmacht wird erteilt, wenn Sie noch voll geschäftsfähig sind. Wirksam wird sie erst dann, wenn von ärztlicher Seite Ihre Geschäfts- und Handlungsunfähigkeit erklärt wird. Erst dann kann der Bevollmächtigte alle Angelegenheiten regeln. Im Unterschied zu einer Betreuungsverfügung, bei der der Bevollmächtigte erst zum Vormundschaftsgericht bestellt wird kann er bei einer vorliegenden Vorsorgevollmacht sofort handeln.
Sie möchten sich intensiver mit dem Thema "Erben und Vererben" befassen? Dann empfehlen wir Ihnen, die Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu lesen.
Mit der richtigen Vorsorge können Sie bereits zu Lebzeiten alles vorausplanen und so für später alles in geregelten Bahnen hinterlassen. Lassen Sie uns gemeinsam eine Vorsorgestrategie angepasst an Ihre individuellen Bedürfnisse erarbeiten. Erfahren Sie hier mehr zu wichtigen Themen wie Vollmachten und Nachlass.
Wie wird der Nachlass eines Verstorbenen geregelt?
Alle wichtigen Unterlagen im Überblick
Lassen Sie uns bitte – unter Angabe der PSD Kundennummer des Verstorbenen – die nachfolgenden Daten und Unterlagen zukommen. So können wir den Nachlass bearbeiten und den persönlichen Termin mit Ihnen vorbereiten.
- Exemplar der Sterbeurkunde
- Name und Adresse eines Ansprechpartners unter Angabe des Verwandtschaftsverhältnisses
- Evtl. benötigte Erbnachweise im Original oder in Form von amtlich beglaubigten Kopien
Bitte senden Sie uns diese Informationen an die Faxnummer (09 11) 23 85-198 oder per Post an PSD Bank Nürnberg eG, 90328 Nürnberg. Für eine schnellere Bearbeitung können Sie den Nachlass auch direkt online melden. Füllen Sie hierfür bitte das nachfolgende Formular aus:
Formen eines Erbnachweises
Folgende Formen eines Erbnachweises gibt es:
- Handschriftliches Testament (§ 2247 BGB) nebst Eröffnungsprotokoll
- Notarielles Testament (§ 2231 BGB) nebst Eröffnungsprotokoll
- Erbvertrag (§ 2274 BGB) nebst Eröffnungsprotokoll
- Erbschein (§ 2353 BGB)
Noch kein Kunde oder Bevollmächtigter bei der PSD Bank Nürnberg?
Sofern Sie als Erbe noch kein Kunde oder Bevollmächtigter bei der PSD Bank Nürnberg sind, benötigen wir außerdem eine Legitimation. Zur Identitätsfeststellung bieten wir Ihnen folgende Verfahren an:
- Sofortlegitimation online
- Legitimation direkt bei der PSD Bank Nürnberg
- Legitimation per PostIdent-Verfahren
Alle weiteren notwendingen Formulare unserer Verbundpartner erhalten Sie dann direkt bei uns. Wir setzen uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung, um einen persönlichen Termin zu vereinbaren.