Pflichtinformationen
Hier finden Sie folgende Angaben:
- Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)
- Informationen nach § 15 der Versicherungsvermittlerverordnung
- Informationen zur EU-Offenlegungsverordnung
- Informationen zu Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch
- Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt
Die Anbieterkennzeichnung nach §§ 5, 6 DDG finden Sie in unserem Impressum.
Vorvertragliche Entgeltinformation (VVE) und Vergleichskriterien
- Entgeltinformation Basiskonto
- Entgeltinformation PSD GiroDirekt
- Entgeltinformation PSD GiroDepot
- Entgeltinformation PSD GiroKlassik
- Entgeltinformation PSD BauGirokonto
- Entgeltinformation PSD JugendGiro Young
- Entgeltinformation PSD JugendGiro Cash
- Entgeltinformation PSD JugendGiro
- BaFin Glossar
- Bereitstellung der Vergleichskriterien
- Informationen zur Kontowechselhilfe
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflicht
- Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Finanzportfolioverwaltung gemäß Offenlegungsverordnung
- Information über den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzprodukte gemäß Offenlegungsverordnung
- Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung
- Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Versicherungsberatung
- Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren
Wertpapiere
Erklärung gemäß Artikel 5 der Verordnung (EU) 2017/1129 (EU-ProspektVO)
Der PSD Bank Nürnberg eG liegen für sämtliche von ihr gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 EU-ProspektVO angebotenen Wertpapiere die erforderlichen Zustimmungen zur Prospektverwendung vor. Die Prospekte werden gemäß den Bedingungen verwendet, an die die Zustimmungen gebunden sind.
Versicherungen
Informationen nach § 15 der Versicherungsvermittlerverordnung
PSD Bank Nürnberg eG
Willy-Brandt-Platz 8
90402 Nürnberg
Tel.: 0911/23850
Fax: 0911/2385299
E-Mail: info@psd-nuernberg.de
Vertreten durch den Vorstand:
Helmut Hollweck (Vorsitzender), Ronny Reißmann, Jessica Tröger
Die PSD Bank Nürnberg eG ist als gebundener Versicherungsvertreter nach §34d Abs. 7 der Gewerbeordnung tätig.
Weitere berufsrechtliche Regelungen:
- §§59 - 68 VVG
- Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebenen Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.
Aufsichtsbehörde im Bereich Versicherungsvermittlung
IHK für München und Oberbayern
Balanstraße 55-59
81541 München
Angaben zum Versicherungsvermittler-Register:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Breite Straße 29
10178 Berlin
Telefon 0180 600585-0
(0,20 Euro pro Anruf)
Registrierungsnummer: D-R3Y6-01UR4-51
Anschrift Schlichtungsstellen:
Verein Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch
Weiterführende Informationen
In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie detaillierte Informationen zu den Liquiditätsmanagementtools nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) anlässlich ihrer gesetzlichen Einführung.
Verbraucherinformation nach Artikel 106 EU-Zahlungsdiensterichtlinie
Mit diesem Merkblatt der Europäischen Kommission informieren wir Sie über Ihre Rechte bei europaweiten Zahlungen.
Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt
Kundeninformation nach Artikel 23 Absatz 3 Unterabsatz 1 EU-ProspektVO
In dem folgenden PDF-Dokument finden Sie eine detaillierte Information über die mögliche Veröffentlichung eines Nachtrags zu einem Wertpapierprospekt und dem damit unter Umständen verbundenen Widerrufsrecht.
Kontenschnittstelle für Dritte Zahlungsdienstleister
Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) §§ 45, 48, 50 fordert von kontoführenden Zahlungsdienstleistern ab dem 14.09.2019 eine geregelte Zugriffsmöglichkeit (XS2A) für Drittkartenemittenten, Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister nach PSD2 auf online zugängliche Zahlungskonten.
Die Umsetzung bei unserem Institut erfolgt auf Basis der Berlin Group NextGen Spezifikation über unseren technischen Dienstleister Atruvia AG. Ab dem 14.06.2019 ist eine produktive Nutzung der Schnittstelle im Echtbetrieb möglich.
Für bankfachliche Fragen steht Ihnen in unserem Institut unsere Fachabteilung zur Verfügung.
Weitere technische Details und Informationen zum Zugang auf die Schnittstelle stehen über unseren Dienstleister unter www.fiduciagad.de/xs2a-Drittanbieter-Schnittstelle zur Verfügung.