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Ein älterer Mann prüft Dokumente

Erben und Vererben

  • Was ist beim Todesfall zu tun?
  • Sie möchten mehr erfahren? 
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Erben und Vererben - so sind Sie richtig vorbereitet

Der Verlust eines geliebten Menschen ist meist eine sehr schmerzliche Erfahrung. Wir möchten Ihnen in dieser Zeit gerne zur Seite stehen und Sie zum Thema Nachlassabwicklung gerne unterstützen. Dazu haben wir nachstehende Informationen für Sie zusammengesellt.

 

Was ist bei einem Todesfall zu tun?

Um den Nachlass bearbeiten zu können, benötigen wir einige Unterlagen. Deshalb möchten wir Ihnen gerne einen Überblick verschaffen, welche Unterlagen wir in den meisten Fällen für die weitere Bearbeitung benötigen:

Bankvollmacht vorhanden, unabhängig vom GuthabenBankvollmacht nicht vorhanden, Guthaben < 5.000,00€Bankvollmacht nicht vorhanden, Guthaben < 7.500,00€Bankvollmacht nicht vorhanden,Guthaben > 7.500,01 €¹Baufinanzierung vorhanden¹
Wer kann abwickeln

Bevollmächtigter Personenkreis

Jeder

Kinder & Ehegatten

Erben

Erben

Sterbeurkundegruenerhaken vorhandengruenerhaken vorhandengruenerhaken vorhandengruenerhaken vorhandengruenerhaken vorhanden
Nachlassabwicklung inkl. Haftungserklärung²gruenerhaken vorhandengruenerhaken vorhandengruenerhaken vorhandengruenerhaken vorhandengruenerhaken vorhanden
Legitimation³gruenerhaken vorhandengruenerhaken vorhandengruenerhaken vorhandengruenerhaken vorhandengruenerhaken vorhanden
Eröffnetes Testament / Erbvertrag inkl. Eröffnungsprotokollrotesx nicht vorhandenrotesx nicht vorhandenrotesx nicht vorhandengruenerhaken vorhandengruenerhaken vorhanden
Erbscheinrotesx nicht vorhandenrotesx nicht vorhandenrotesx nicht vorhandengruenerhaken vorhandengruenerhaken vorhandengruenerhaken vorhanden

Nur eine der genannten Erblegitimationen (Testament, Erbvertrag oder Erbschein) ist notwendig

Wird Ihnen von der PSD Bank Nürnberg zur Verfügung gestellt.

³ Eine Legitimation ist nicht notwendig, wenn diese bereits vorliegt.

Sie möchten sich intensiver mit dem Thema "Erben und Vererben" befassen? Dann empfehlen wir Ihnen, die Broschüre des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zu lesen.