Bausparvertrag für die eigene Wohnung oder das eigene Haus

Sichern Sie sich heute günstige Zinsen für das Traumhaus von morgen: ganz einfach mit unserem Bausparvertrag. Damit legen Sie schon jetzt den Grundstein für Ihren Haus- oder Wohnungskauf, Hausbau oder Ihre Renovierung.

Wussten Sie, dass...

  • … Sie sich beim Bausparen das Darlehen mit niedrigen Zinsen sichern können - auch für Ihre Anschlussfinanzierung?
  • … der Staat Ihren Weg ins Wohnglück bestenfalls dreifach fördert?
  • … Sie – bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen – viele Gestaltungsmöglichkeiten bei Zins, Rate und Laufzeit haben?
  • … es ein spezielles Angebot für junge Leute unter 28 Jahren gibt?


Gemeinsam mit Deutschlands kundenstärkster Bausparkasse, der Bausparkasse Schwäbisch Hall (BSH) sind Sie für Ihre Wohnwünsche perfekt vorbereitet.

 

Wir haben für jede Lebenssituation den passenden Tarif

 

Sie möchten noch mehr Details zu unseren Bauspartarifen?

Wir haben für Sie eine Übersicht zusammengestellt zu den Zinsen, staatliche Förderungen und den Zuteilungszeiträumen. Zusätzlichen können Sie dort die Übersicht auch herunterladen.

PSD WohnCheck

 

PSD WohnCheck

Unterstützung rund um Ihr Immobilienprojekt finden Sie auch in unserem PSD WohnCheck. Mit zahlreichen Tools wie dem Budgetrechner und der Vermittlung an Expert:innen, beispielsweise für Ihre Baubegleitung, sind Sie bei allen Entscheidungen rund um die Realisierung Ihres Wohntraums gut beraten.

 

In drei Schritten zu Ihrem Bausparvertrag

1. Sparphase

2. Zuteilungsphase

3. Darlehensphase

Interessiert? Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch zur Finanzierung Ihres individuellen Immobilienprojekts. Vereinbaren Sie einfach online einen Termin!

Die Mindestbausparsumme beträgt 10.000 €. In den Varianten mit Wohn-Riester gibt es eine maximale Bausparsumme von 100.000 Euro.

1) Bei Berechtigung und weiteren Voraussetzungen. Keine vL-Einzahlungen in die Varianten mit Wohn-Riester möglich, sondern nur AVWL-Einzahlungen. Beim Abschluss eines Wohn-Riester Vertrags sind Altersgrenzen zu beachten.

2) Einmalig. Nur für unter 28-Jährige. Weitere Voraussetzungen siehe § 3 ABB. Der Bonus wird bei der ersten Auszahlung aus der zugeteilten Bausparsumme fällig und dem Bausparguthaben gutgeschrieben. Die Höhe des Bonus wird bei Vertragsabschluss mitgeteilt und zudem unter www.schwaebisch-hall.de/vertragsbedingungen veröffentlicht.

3) Geschätzte Sparzeit unter der Annahme, dass die Abschlussgebühr mit dem Regelsparbeitrag verrechnet wird. Die Zuteilung des Bausparvertrages richtet sich nach den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB). Bausparkassen dürfen sich vor Zuteilung nicht verpflichten, die Bausparsumme zu einem bestimmten Zeitpunkt auszuzahlen. Die genannten Sparzeiten sind deshalb stets unverbindlich.

4) Abhängig von der Zustimmung der Bausparkasse (siehe § 2, Abs. 2 ABB).

5) Bei Vertragsänderungen inklusive Variantenwechsel sind bauspartechnische Aspekte zu berücksichtigen. Daher sind diese von einer Zustimmung der Bausparkasse abhängig (gilt nicht für den Variantenwechsel von XS nach XP bzw. WS nach WP). Bei einem Wechsel von XX oder XE in die Varianten XP, XL oder XS entfällt der Anspruch auf das Zinsplus. Für Teilung, Ermäßigung, Wechsel der Tarifvariante und Vertragsübertragung erhebt die Bausparkasse ein Entgelt (siehe „Vereinbarung zu den Entgelten gemäß § 17 Abs. 2 ABB“).

6) Ohne Berücksichtigung der Prämie für die Risikolebensversicherung.

7) XE kann nur für Maßnahmen zum Klimaschutz oder zur energetischen Sanierung verwendet werden (siehe Vereinbarung „Energetische Verwendungen gemäß § 1 Abs. 4 ABB“). 

8) Sowohl bei Darlehensverzicht als auch bei Darlehensinanspruchnahme. Das Zinsplus wird bei der ersten Auszahlung aus der zugeteilten Bausparsumme fällig und dem Bausparguthaben gutgeschrieben. Die Vertragslaufzeit bis zur Zuteilung muss mindestens 5 Jahre betragen.

9) Weitere Voraussetzungen.

10) Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen.

 

Häufige Fragen zum Bausparen

Was ist ein Bausparvertrag?

Der Bausparvertrag ist die Grundlage Ihrer zukünftigen Immobilie oder Ihrer Modernisierung. Es handelt sich um einen Sparvertrag bei dem Eigenkapital angespart wird und Sie sich gleichzeitig ein zinsgünstiges Darlehen für die spätere Immobilienfinanzierung sichern. Staatliche Prämien und ein günstiger Darlehenszins sind zwei der vielen Vorteile.

Welcher Bausparvertrag ist der beste?

Welcher Bauspartvertrag am besten zu Ihnen passt, hängt von Ihren Zielen und Wünschen ab. Sie können online in unserem Bausparrechner Ihren Wunschtarif finden und berechnen.

Alternativ beraten Sie die Expert:innen der PSD Bank Nürnberg persönlich in einer unserer Filialen, online per Video oder telefonisch. Vereinbaren Sie hierfür einen Termin.

Für was kann ein Bausparvertrag eingesetzt werden?

Ein Bausparvertrag ist vorwiegend für Wohnzwecke gedacht. Es gibt darüber hinaus weitere Verwendungszwecke. Verwendungszwecke für einen Bausparvertrag sind zum Beispiel:

Warum sollte ich gerade jetzt einen Bausparvertrag abschließen?

Im Bausparvertrag gibt es aktuell günstige Zinsen ab 1,40% Sollzins bzw. 1,95 % effektiven Jahreszins p.a.!Wer in der Zukunft eine Immobilie erwerben oder diese modernisieren will, kann sich diese Zinsen sichern. Zusätzlich können Sie von staatlichen Förderungen profitieren.

Wie unterstützt der Staat das Bausparen?

Es gibt drei Arten der Förderung: Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage und Riesterförderung.

Förderungen im Überblick

Wo kann ich einen Bausparvertrag abschließen?

Sie können einen Bausparvertrag ganz bequem online hier abschließen: Bausparvertrag abschließen.

Alternativ beraten Sie die Expert:innen der PSD Bank Nürnberg persönlich in einer unserer Filialen, online per Video oder telefonisch. Vereinbaren Sie hierfür einen Termin.

Wann ist ein Bausparvertrag zuteilungsreif?

Es müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Mindestguthaben muss erreicht sein (i.d.R. zwischen 25 bis 50 % der Bausparsumme).
  • Die erforderliche Bewertungszahl muss erreicht sein.

 

Die Auszahlung kann frühestens drei Monate nach Erreichen der Zuteilung erfolgen.

Wo trage ich den Bausparvertrag in der Steuererklärung ein?

Normale Bausparverträge können nicht in der Steuererklärung abgesetzt werden. Die Zinseinkünfte, die durch einen Bausparvertrag erwirtschaftet werden, müssen versteuert werden. Einzig der Riester-Vertrag für den Erwerb von Wohneigentum ist steuerlich absetzbar. Die Arbeitnehmersparzulage kann über die Anlage N im Rahmen der Steuererklärung beantragt werden. Hierfür gelten Einkommensgrenzen.

 

Sind noch Fragen offen?

Falls Sie weitere Fragen haben oder etwas unklar ist, können Sie einen Rückruf vereinbaren. Unsere Berater melden sich anschließend bei Ihnen und helfen Ihnen gerne.

 

 

 

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