Für künftig erteilte Aufträge wird ein Referenzkonto hinterlegt. Die verbindliche Referenzbankverbindung des Kontoinhabers für den unbaren Zahlungsverkehr ist die im nachfolgenden SEPA-Lastschriftmandat angegebene Bankverbindung. Bis auf Widerruf bevollmächtige ich die PSD Bank, die Beträge für künftig erteilte Aufträge vom Referenzkonto einzuziehen bzw. dem Referenzkonto gutzuschreiben. Überweisungen von Spar-/Tagesgeld-Konten sind nur auf das angegebene Referenzkonto möglich. Die Frist für die Vorabinformation (Prenotification) beträgt 1 Tag vor Kontobelastung.
Falls das Referenzkonto keine Deckung aufweist, besteht keine Einlösungspflicht. Die ggf. durch Rückbelastung entstehenden Fremdkosten und die Bearbeitungsgebühr der PSD Bank Nürnberg eG sind vom Kunden zu tragen.
Eine Änderung der Referenzbankverbindung ist ausschließlich schriftlich mit dem Antrag ‚PSD Änderung Bankverbindung‘ durch den/die Girokontoinhaber möglich.