- 1,00 % Habenzins p. a.
- Spontan über das Geld verfügen
- Keine Kosten
PSD TagesGeld Online - Tagesgeldkonto mit attraktiven Zinsen
Das PSD TagesGeld Online ist ideal für Sie, wenn Sie täglich über Ihr Erspartes verfügen und sich gleichzeitig Zinsen auf Ihr Guthaben sichern möchten.
Ihre Vorteile
- 1,00 % Zinsen p. a. auf Ihr Guthaben
- Kostenlos und flexibel
- Sichere Anlage ohne Kursrisiko
- Online Eröffnung und Kontoführung
Sie entscheiden, wann und in welcher Höhe Sie Ihr Erspartes auf das von Ihnen bestimmte Referenzkonto überweisen. Kontoeröffnung und Kontoführung sind kostenlos.
Konditionen
Konditionen PSD TagesGeld
Habenzins | 1,00 % p. a. |
Abrechnungsrhythmus | Vierteljährlich |
Zinsvereinbarung | Variabel |
Sollzins | 0,00 % p. a. |
Abrechnungsrhythmus | Vierteljährlich |
Zinsvereinbarung | Variabel |
Überziehungszins | 0,00 % p. a. |
Abrechnungsrhythmus | Vierteljährlich |
Zinsvereinbarung | Variabel |
Versand | 0,00 EUR |
Versandart | Elektronischer Kontoauszug |
Versandrhythmus | Vierteljährlich |
Im | Dezember |
Zum | 30. des Monats |
Jeder Kunde der PSD Bank Nürnberg kann ein Tagesgeldkonto ergänzend zum Girokonto eröffnen. Die Eröffnung mehrerer Tagesgeldkonten parallel ist jedoch nicht möglich. Die Bank ist berechtigt, für die Verwahrung von Einlagen ein Verwahrentgelt oder negative Zinsen zu berechnen. Hierdurch kann es zu einer Verringerung des eingezahlten Kapitals kommen. Wenn die Einlagen den Freibetrag von 100.000 Euro übersteigen, gilt der Negativzinssatz von 0,00 %. Stand: 01.07.2022
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Sie sind noch kein Kunde bei uns? Kein Problem!
Klicken Sie bitte auf "TagesGeld Online Neukunde" und wählen Sie im nächsten Auswahlfenster die Option "Ich bin Neukunde". Dort können Sie Ihr TagesGeld Online abschließen.
Sie nutzen bereits das PSD OnlineBanking
Klicken Sie bitte auf "TagesGeld Online Bestandskunde". Sie gelangen anschließend zu Ihrem OnlineBanking und können dort Ihr Tagesgeldkonto eröffnen.
Häufig gestellte Fragen
Sie können jederzeit über Ihr gesamtes Erspartes verfügen und beliebige Beträge auf das von Ihnen angegebene Referenzkonto überweisen. Bargeld vom Tagesgeldkonto abheben können Sie nicht, da PSD TagesGeld Online kein Girokonto ist.
Pro Kunde kann nur ein Tagesgeldkonto eröffnet werden.
Die Zinsgutschrift erfolgt vierteljährlich. Durch Orientierung des Vertragszinssatzes an den Marktverhältnissen kann das PSD TagesGeld gegebenenfalls auch zu einem negativen Zinssatz verzinst werden. Hierdurch kann es zu einer Verringerung des eingezahlten Kapitals kommen.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei, das heißt 1.000 Euro bei Ledigen beziehungsweise 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um diese Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer PSD Bank Nürnberg eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, muss sie per Gesetz automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abführen.
Der Sparerpauschbetrag kann auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilt werden. Sind die Konten bzw. Geldanlagen auf mehrere Institute verteilt, müssen Sie jedem dieser Institute einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt (siehe oben).
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den vorgenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre PSD Bank Nürnberg eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.
Ihr Geld ist durch zwei Sicherungssysteme bei uns geschützt:
Zum einen werden Ihre Einlagen durch die Sicherungseinrichtung des BVR, dem die PSD Bank Nürnberg sowie alle anderen PSD, VR- und Sparda-Banken angehören, geschützt. Bei drohenden oder bestehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten werden diese durch die Sicherungseinrichtung abgewendet oder behoben. Seit der Gründung der Sicherungseinrichtung im Jahr 1934 mussten Einleger:innen noch nie entschädigt werden.
Zusätzlich wird die gesetzlich vorgeschriebene Einlegerentschädigung in Höhe von maximal 100.000 Euro pro Kund:in je Kreditinstitut durch die BVR Institutssicherung GmbH vorgehalten.
Einlagensicherung und Institutionsschutz
Die PSD Bank Nürnberg eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.
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