Empfängerüberprüfung
Neue gesetzliche Vorgaben für Ihre Überweisungen und Daueraufträge
Wegen neuer gesetzlicher Vorgaben der Europäischen Union (EU) wird spätestens ab dem 5. Oktober 2025 vor der Autorisierung (Freigabe) von Überweisungen und Daueraufrägen eine Empfängerüberprüfung durchgeführt. Diese wird auch Verification of Payee, kurz VoP, genannt. Davon sind alle „Standard“-Überweisungen, Daueraufträge und Echtzeitüberweisungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) betroffen. Die Empfängerüberprüfung soll Überweisungen und Daueraufträge noch sicherer machen.