- Nach Ihren Wünschen gestalten
- Chancenorientiert anlegen
- Rechtssicher bestimmen
Fondsgebundene Lebensversicherung
Mit dem R+V-GenerationenKonzept-Plus und R+V-GenerationenPlan Invest-Plus Vermögen ansammeln und weitergeben
Sie haben viel erreicht in Ihrem Leben und möchten, dass auch die Menschen, die Ihnen am Herzen liegen, davon profitieren. Wir unterstützen Sie dabei: Mit der fondsgebundenen Lebensversicherung R+V-GenerationenKonzept-Plus und R+V-GenerationenPlan Invest-Plus legen Sie Ihr Vermögen chancenorientiert an und gestalten gleichzeitig die Vermögensübertragung nach Ihren Wünschen.
R+V-GenerationenKonzept-Plus und R+V-GenerationenPlan Invest-Plus im Überblick
So funktionieren das R+V-GenerationenKonzept-Plus und das R+V-GenerationenPlan Invest-Plus
Sie haben über die Jahre Vermögen aufgebaut, das Sie Ihrem Kind oder Enkel weitergeben möchten. Da Sie sich zu Lebzeiten alle Freiheiten erhalten möchten, soll die Vermögensübertragung erst im Todesfall ohne Testament zu einem von Ihnen gewünschten Zeitpunkt erfolgen. Dann ist die fondsgebundene Lebensversicherung mit festem Auszahlungstermin genau das Richtige für Sie. Sie legen selbst einen Ablauftermin fest, zu dem das Vermögen an Ihren Erben übertragen werden soll. Dieser bleibt unverändert, wenn Sie vor diesem Termin versterben sollten.
Bei der R+V können Sie zwischen zwei Varianten der fondsgebundenen Lebensversicherung wählen, dem R+V GenerationenKonzept-Plus und dem R+V-GenerationenPlan Invest-Plus.
Verständlich erklärt: GenerationenKonzept-Plus und R+V-GenerationenPlan Invest-Plus
Beim R+V-GenerationenKonzept-Plus geben Sie ein Datum vor, an dem Sie beispielsweise Ihren Enkeln Geld für den Start ins Erwachsenenleben bereitstellen möchten. Beim R+V-GenerationenPlan Invest-Plus bestimmen Sie rechtssicher, wer die Leistung nach Ihrem Tod erhalten soll.
Legen Sie einen Einmalbetrag im R+V-GenerationenKonzept-Plus oder R+V-GenerationenPlan Invest-Plus chancenorientiert an.
- Bestimmen Sie, wann Ihr Vermögen an wen übertragen wird: zu einem definierten Zeitpunkt bei R+V-GenerationenKonzept-Plus oder im Todesfall bei R+V-GenerationenPlan Invest-Plus.
- Vermögensübertragung flexibel, unbürokratisch und rechtssicher regeln – ganz ohne Notar oder Testament. Und das bis zu einem Höchsteintrittsalter von 85 Jahren.
Quelle: R+V Versicherung (Stand: Januar 2024)
Ihre Vorteile beim R+V-GenerationenKonzept-Plus oder dem R+V-Generationenplan Invest-Plus
- Zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Vermögensanlage
- Zuzahlungen und Kapitalentnahmen jederzeit möglich
- Immer wieder neu entscheiden, wer begünstigt werden soll
- Steuervorteil: Keine Kapitalertragsteuer während der Vertragslaufzeit
- Steuervorteil: Keine Einkommensteuer bei Todesfallleistung
- Steuervorteil: Keine Erbschaftsteuer unterhalb der Freibeträge
- Anlagestrategie kann jederzeit kapitalertragssteuerfrei und bis zu 12 Mal jährlich kostenfrei verändert werden
- Einmalbeträge bis 1 Millionen Euro möglich – ohne Gesundheitsprüfung
- Keine Wartezeit, das heißt ab Beginn volle Todesfallleistung
Beispiele
R+V-GenerationenPlan Invest-Plus: Geld an einen lieben Menschen vererben
Paul möchte 100.000 Euro an seine Freundin Jutta vererben, die das Kapital bei seinem Tod erhalten soll: Paul zahlt in den GenerationenPlan Invest einmalig 100.000 Euro ein. Er ist Versicherungsnehmer und versicherte Person. Freundin Jutta ist Bezugsberechtigte im Todesfall.
Bei einem Todesfall nach 15 Jahren gilt
- die Auszahlung einer einkommenssteuerfreien Todesfalleistung1 aus dem R+V-GenerationenPlan Invest-Plus von rund 180.000 Euro
- bzw. bei Auflösung des Depots die Auszahlung von rund 160.000 Euro (netto).
- In beiden Fällen fällt Erbschaftssteuer an, da der Freibetrag von 20.000 Euro überschritten ist.
R+V-GenerationenKonzept-Plus: in 20 Jahren Geld an die Enkelin übertragen
Jutta (geschieden) will 100.000 Euro an ihre Enkelin Pia (5 Jahre) weitergeben, wenn diese 25 Jahre alt ist. Jutta zahlt in das R+V-GenerationenKonzept einmalig 100.000 Euro ein. Sie ist Versicherungsnehmerin, versicherte Person und Bezugsberechtigte bei Erleben. Pia ist im Todesfall bezugsberechtigt.
Bei einem Todesfall nach 15 Jahren gilt:
- Keine Auszahlung aus R+V-GenerationenKonzept-Plus.
- Bei beiden Anlagevarianten fällt keine Erbschaftssteuer an: Das Kapital liegt mit rund 180.000 Euro (brutto) unter dem Freibetrag von 200.000 Euro.
- Auszahlung an Pia aus der Alternativanlage: rund 160.000 Euro (netto).
- Auszahlung aus R+V-GenerationenKonzept an Pia: 219.000 Euro
- Einkommenssteuerfrei, da Todesfallleistung3
Häufige Fragen zur Fondsgebundenen Lebensversicherung
Die Erträge bleiben bis zum vereinbarten Auszahlungstermin kapitalertragssteuerfrei. Die Auszahlung der Todesfallleistung erfolgt ebenfalls kapitalertragssteuerfrei.
Die Versicherung läuft bis zum festgelegten Ablauftermin, dem sogenannten Termfix-Termin weiter. Entstehende Erträge werden steuerfrei angesammelt. Zum vereinbarten Auszahlungstermin wird der gesamte Betrag ohne Abzug von Kapitalertragssteuer als Todesfallleistung an den festgelegten Begünstigten ausgezahlt.
- Ohne Berücksichtigung von Kosten bzw. der tatschlichen Todesfallleistung in Höhe von 102 Prozent des Policenwertes.
- Diese Darstellung dient lediglich der Veranschaulichung der steuerlichen Auswirkungen. Euro-Beträge sind gerundet. Das Beispiel nimmt eine Wertentwicklung von 4 Prozent p. a. an und berücksichtigt keine Vertragskosten.
- Ohne Berücksichtigung von Kosten bzw. der tatschlichen Todesfallleistung in Höhe von 102 Prozent des Policenwertes.
- Diese Darstellung dient lediglich der Veranschaulichung der steuerlichen Auswirkungen. Euro-Beträge sind gerundet. Das Beispiel nimmt eine Wertentwicklung von 4 Prozent p. a. an und berücksichtigt keine Vertragskosten.
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