In Ergänzung zu den traditionellen Refinanzierungsmitteln, wie z.B. Sicht- und Spareinlagen, nutzt die PSD Bank Nürnberg eG Hypothekenpfandbriefe als ergänzende Refinanzierungsquelle.
Die PSD Bank Nürnberg eG erfüllt alle im Pfandbriefgesetz (PfandBG) geforderten Anforderungen für Pfandbriefemittenten und hat die Erlaubnis zum Betreiben des Hypothekenpfandbriefgeschäftes von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhalten.
Die PSD Bank Nürnberg eG verfügt über eine moderne Deckungsrechnung und veröffentlicht ihre Zwischenberichte quartalsweise in Übereinstimmung mit § 28 PfandBG (Transparenzvorschrift).
Die dort geforderten Informationen zum letzten Quartalsstichtag und den vorherigen Perioden stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.
Im Oktober 2015 fand die erste Pfandbriefemission statt, der Transparenzreport wurde erstmals zum 31.12.2015 erstellt.
Bitte folgen Sie dem nachstehenden Link um das aktuelle Factbook einzusehen.